Kilometerleasing – Einordnung zu Laufleistung, Kosten und Abrechnung
Beim Kilometerleasing wird für die Vertragslaufzeit eine bestimmte Laufleistung des Fahrzeugs vereinbart. Die gefahrenen Kilometer bilden eine wesentliche Grundlage für die Kalkulation der Leasingrate und die Abrechnung am Vertragsende. Diese Seite bietet eine sachliche Einordnung zu Laufleistung, Kosten, Mehr- und Minderkilometern sowie zur Fahrzeugrückgabe.
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Grundlagen des Kilometerleasings
Beim Kilometerleasing wird die voraussichtliche Laufleistung des Fahrzeugs bereits bei Vertragsabschluss festgelegt. Die Vereinbarung kann sich auf eine jährliche Kilometerleistung oder auf die gesamte Vertragslaufzeit beziehen. Das Fahrzeug wird nach dem Ende der Laufzeit zurückgegeben und der tatsächliche Kilometerstand wird berücksichtigt.
- Festlegung einer vertraglichen Laufleistung
- Vereinbarung für ein Jahr oder die gesamte Laufzeit
- Kilometerleistung als Bestandteil der Kalkulation
- Abgleich des Kilometerstands bei Vertragsende
Vereinbarte Laufleistung und Kilometerabrechnung
Weicht die tatsächliche Laufleistung von der vertraglichen Vereinbarung ab, können Mehr- oder Minderkilometer entstehen. Wie diese abgerechnet werden, richtet sich nach dem jeweiligen Leasingvertrag. Darin können unterschiedliche Kilometersätze, Freigrenzen oder Höchstgrenzen für die Berücksichtigung von Minderkilometern festgelegt sein.
- Mehrkilometer bei Überschreitung der Laufleistung
- Minderkilometer bei Unterschreitung der Laufleistung
- Vertraglich festgelegte Beträge je Kilometer
- Mögliche Freigrenzen und Begrenzungen
Leasingrate und weitere Kosten
Die vereinbarte Laufleistung wirkt sich auf die Kalkulation der Leasingrate aus. Eine höhere erwartete Kilometerleistung kann den angenommenen Fahrzeugwert zum Vertragsende beeinflussen. Neben der Leasingrate können je nach Vertrag weitere Kosten für Sonderzahlung, Überführung, Zulassung, Versicherung, Steuern, Wartung oder Reparaturen entstehen.
- Laufleistung als Grundlage der Ratenkalkulation
- Zusammenhang zwischen Nutzung und Fahrzeugwert
- Mögliche Sonderzahlung bei Vertragsbeginn
- Weitere Kosten außerhalb der Leasingrate
Fahrzeugrückgabe beim Kilometerleasing
Bei der Rückgabe wird neben dem Kilometerstand auch der Zustand des Fahrzeugs geprüft. Normale, dem Vertrag entsprechende Gebrauchsspuren werden von Schäden oder übermäßiger Abnutzung unterschieden. Welche Abweichungen zu zusätzlichen Kosten führen können, hängt von den Vertragsbedingungen und der Fahrzeugbewertung ab.
- Erfassung des tatsächlichen Kilometerstands
- Prüfung von Fahrzeugzustand und Ausstattung
- Unterscheidung zwischen Gebrauchsspuren und Schäden
- Dokumentation der Fahrzeugrückgabe
FAQ – Häufige Fragen
Was versteht man unter Kilometerleasing?
Beim Kilometerleasing wird für die Vertragslaufzeit eine bestimmte Laufleistung vereinbart. Die tatsächlich gefahrenen Kilometer werden bei Vertragsende mit dieser Vereinbarung abgeglichen.
Was passiert bei Mehrkilometern?
Überschreitet die tatsächliche Laufleistung die vertragliche Vereinbarung, können Mehrkilometer nach dem im Leasingvertrag festgelegten Kilometersatz berechnet werden.
Werden Minderkilometer erstattet?
Ob und in welcher Höhe Minderkilometer berücksichtigt oder erstattet werden, richtet sich nach den vertraglichen Regelungen. Dabei können Freigrenzen oder Begrenzungen gelten.
